Lexikon / Gehalt
Besoldung
Besoldung ist das Gehalt von Beamten, Richtern und Soldaten. Sie richtet sich nicht nach einem Tarifvertrag, sondern nach Besoldungsgesetzen von Bund und Ländern. Die Höhe ergibt sich aus der Besoldungsgruppe (A, B, R, W) und der Erfahrungsstufe. Anders als Angestellte zahlen Beamte keine Sozialabgaben.