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Lexikon / Gehalt

Familienzuschlag

Der Familienzuschlag erhöht die Besoldung von Beamten je nach Familienstand und Kinderzahl. Verheiratete und Beamte mit Kindern bekommen ihn zusätzlich zum Grundgehalt. Die genaue Höhe legt das jeweilige Besoldungsgesetz fest.

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