Lexikon / Gehalt
Beihilfe
Beihilfe ist die Erstattung eines Teils der Krankheits- und Pflegekosten durch den Dienstherrn — meist 50 bis 70 Prozent. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung ab. Deshalb sind die meisten Beamten privat versichert und zahlen keine gesetzlichen Krankenkassenbeiträge.