Lexikon / Steuern
Kirchensteuer
Kirchensteuer zahlen Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Sie beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Mit dem Kirchenaustritt entfällt sie – das ist die einzige Möglichkeit, sie zu vermeiden.