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Lexikon / Steuern

Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer, die auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne einbehalten wird. Bei privaten Anlegern wird sie als Abgeltungsteuer mit 25 % pauschal erhoben – zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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