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Lexikon / Steuern

Fünftelregelung

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Steuer auf außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Die Steuer wird so berechnet, als würde die Summe über fünf Jahre zufließen – das dämpft die Progression und senkt die Steuerlast. Seit 2025 wird sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug angewandt, sondern erst über die Steuererklärung berücksichtigt.

Abfindungsrechner

Was bleibt netto von der Abfindung? Mit Fünftelregelung nach § 34 EStG.

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