Lexikon / Steuern
Fünftelregelung
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Steuer auf außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Die Steuer wird so berechnet, als würde die Summe über fünf Jahre zufließen – das dämpft die Progression und senkt die Steuerlast. Seit 2025 wird sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug angewandt, sondern erst über die Steuererklärung berücksichtigt.