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Lexikon / Gehalt

Beitragsbemessungsgrenze

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Sozialabgaben auf das Einkommen berechnet, darüber nicht mehr. 2026 liegt sie bei 8.450 € pro Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mehr verdient, zahlt für den übersteigenden Teil keine Beiträge.

Brutto-Netto-Rechner

Was bleibt 2026 vom Gehalt übrig? Lohnsteuer und Sozialabgaben auf einen Blick.

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